Prozess gegen den rechten Rapper SchwrzVyce

Kaia »SchwrzVyce« Boehm in Frankfurt mit AfD-Aufsteller beim Drehen des Musikvideos »AfD / Alternative für Deutschland (Wahlwerbespot)«. Quelle: Youtube

Der rechte Rapper SchwrzVyce nutzt seinen Prozss zur Werbung in eigener Sache

Am Freitag, den 9. August, fand vor dem Amtsgericht Frankfurt ein Prozess gegen den Rapper Kaia Boehm statt. Der in Eschborn wohnhafte Musiker, der unter den Künstlernamen SchwrzVyce und Sascha Weiss auftritt, hatte im Dezember 2022 einen Song mit dem Titel »AfD / Alternative für Deutschland (Wahlwerbespot)« veröffentlicht, in dem er mehrere Politiker*innen in frauen- und schwulenverachtender Weise beleidigt.

Wie zu erwarten, nutzte Boehm den Prozess zur Selbstinszenierung. Er rückte mit einigen AnhängerInnen und einem Kamerateam an und drehte vor und nach der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude und an der Konstablerwache ein Video zu seinem neuen Titel »Nur ein Song«. In diesem stilisiert er sich als Opfer von Zensur und als verfolgte Unschuld. Der Tenor: Die wahren Verbrecher lässt man laufen und ihn (»Ich bin nur ein kleiner Fisch«) bestraft man, obwohl er nur singe, »was Sache ist«. In den Kommentaren lässt er es sich nicht nehmen, die inkriminierte Beleidigung von Annalena Baerbock zu wiederholen. Zwar ist das beleidigende Wort »ausgepiept« und in der unterlegten Textzeile mit Sternchen verfremdet, doch allen Zuhörenden ist klar, welches Wort er nutzt. So funktioniert der Video zu »Nur ein Song« zugleich als Werbung für den Titel »AfD / Alternative für Deutschland (Wahlwerbespot)«, der nach wie vor auf diversen Musik- und Videoplattformen abrufbar ist.

Im Lied »Nur ein Song« hat der Rapper sein Themenspektrum erweitert. So erklingt hierin auch migrationsfeindliche Hetze: »Wo ermitteln sie, wenn hier Millionen Menschen reinspazieren und Geflüchtete hier ständig deutsche Bürger massakrieren?«. Das Video zum Song ging am Dienstagabend, vier Tage nach dem Prozess, online und erreichte auf YouTube in drei Tagen bereits 20.000 Aufrufe.

Verteidigt wurde Boehm vom Rechtsanwalt Stefan Koslowski aus Berlin, der zuvor schon Personen aus dem verschwörungsideologischen Spektrum vertreten hat und zum Kreis der Anwälte für Aufklärung (AfA) zählt. Auch Koslowski tritt in dem Video »Nur ein Song« mit einem Kommentar zum Prozessgeschehen auf.

Beim Prozess vor dem Amtsgericht in Frankfurt wurde Kaia Boehm von ca. zwei Dutzend AnhängerInnen unterstützt. Unter ihnen waren Jürgen Manneck von der Partei DieBasis, Kirsten Baum von den Freiheitsfreunden Frankfurt, sowie Stephanie Tsomakaeva und Markus Backfisch vom Führungskreis der rechten Initiative Deutschland steht auf – Neustart Demokratie.

Das Gericht verurteilte Boehm nach dreistündiger Verhandlung schließlich zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 Euro. Zudem werden durch Streaming und Verkauf des Songs erwirtschaftete Gewinne in Höhe von etwa 1300 Euro eingezogen. Zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten dürfte dem Angeklagten somit ein finanzieller Schaden von ca. 3000 Euro entstanden sein.

Es wird vermutlich nicht der letzte Auftritt von Boehm vor Gericht gewesen sein. Seine permanenten Ausfälle gegen Personen dürften in der Zukunft weitere Prozesse nach sich ziehen. Sie sind mitunter auch rassistisch und antisemitisch. In seinem Song »Diese J****«, veröffentlicht am 31. Dezember 2023, verbreitet er nahezu unchiffriert antisemitische Verschwörungsmythen, wenn er singt: »Es ist der Deutschland-Genozid, es ist der Kongo-Genozid, es ist der Gaza-Genozid, sag mir wer die Fäden zieht«.

Für Kaia Boehm sind Geldstrafen, Gerichts- und Anwaltskosten Investitionen in seine Rap-Karriere. Strafanzeigen und Prozesse nutzt er zur Werbung in eigener Sache. In etlichen Portalen der rechten Verschwörungsszene wird über den Prozess am 9. August in Frankfurt berichtet. Dort werden seine Songs beworben und es wird zu Spenden für den Musiker aufgerufen.

siehe auch: Glaubenskrieger gegen die »Fürsten der Welt«, 13.06.2024